Bei der BUV handelt es sich im Prinzip um Solidargemeinschaften, also Gruppen von Personen, die sich in Notlagen unterstützen. Jeder Einzelne trägt dazu bei, das Risiko und die Lasten zu teilen, sodass im Bedarfsfall Unterstützung von der Gemeinschaft geleistet wird.
Ziel ist es, durch kollektives Handeln individuelle Risiken zu minimieren und ein soziales Netz zu schaffen, das die Mitglieder auffängt. Dies geschieht durch monatliche Beitragszahlungen an einen Versicherer, wobei sich die Höhe der Einzahlungen u.a. nach Berufsgruppe, Alter, gefährlichen Hobbys unterscheidet.
Die BUV leistet, wenn das Mitglied durch Unfall oder Krankheit seinen Beruf nur noch zu weniger als 50% ausüben kann. Es wird eine zuvor vereinbarte monatliche Rente für die beantragte Laufzeit bezahlt. Weiterhin sind für die Dauer der BU keine weiteren Beiträge zu entrichten.
Die BUV sorgt für eine 24-Stunden-Absicherung, deckt also Berufs- und Freizeitrisiken ab.
Eine BUV ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die auf ihr Einkommen angewiesen sind und es im Falle einer BU nicht durch andere Mittel kompensieren können. Besonders wichtig ist sie für folgende Gruppen:
Sie haben keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit und müssen ihren Lebensunterhalt selbst absichern.
Obwohl sie teilweise Anspruch auf gesetzliche Leistungen haben, reicht diese Unterstützung oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Personen, die für den Unterhalt ihrer Familie sorgen, sollten sicherstellen, dass im Falle ihrer BU genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Da sie in der Regel noch keine umfangreichen Ersparnisse und gesetzliche Ansprüche haben, sind sie im Falle einer BU besonders stark auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Auch für diese ist eine BUV sinnvoll, da sie von günstigen Beiträgen profitieren, wenn der Gesundheitszustand ok ist und noch keine gefährlichen Hobbys ausgeübt werden. Zu beachten ist, dass nur Versicherer ausgewählt werden, die später keine Nachmeldung des Berufs verlangen.
Generell gilt: Je früher man eine BUV abschließt, umso günstiger sind die
Beiträge, da der gute Gesundheitszustand konserviert wird und noch
keine gefährlichen Hobbys ausgeübt werden.
Keine BUV brauchen Rentner, Bürgergeldempfänger und Millionäre.
Für die Ausgestaltung des passenden BU-Schutzes sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
Dies ist ein schwieriges Thema, da die Höhe der Absicherung von Deinen individuellen Vorstellungen und gesetzlichen Ansprüchen abhängt.
Vorsicht ist geboten bei pauschalen Aussagen, dass die BU-Rente 60-80% Deines Nettoeinkommens betragen sollte.
Hilfreich ist zunächst die Überlegung, ob die Rente zur Existenz- oder Statusabsicherung dienen soll. Für die erste Variante ermittelst Du zunächst Deine monatlichen Fixkosten. Hierzu kannst Du den Fixkostenrechner nutzen. Zur Statussicherung benötigst Du eine Rente, die möglichst Deinem Nettoeinkommen entspricht.
Folgende Szenarien sollen etwas Licht in das Dunkel zur Ermittlung der Versorgungslücke bringen. Diese gehen von nachstehenden Eckdaten aus: 5.000€ Bruttogehalt p.M., 3.000€ Nettogehalt p.M., Fixkosten 2.200€ p.M., Steuerklasse 1.
A: ohne gesetzliche Ansprüche
Versorgungslücke 2.200€
Notwendige BU-Rente 2.750€ - 550€ KV/PV = 2.200€
B: mit Anspruch auf EMI-Rente
Die volle EMI-Rente erhalten Versicherte, die maximal 3 Stunden
und die halbe EMI-Rente Versicherte, die maximal 3-6 Stunden
irgendeiner Beschäftigung nachgehen können. Wer länger als 6
Stunden arbeiten kann, erhält somit keine EMI-Rente.
Vorteil der EMI-Rente ist, dass hierüber die KV- und PV-Beiträge abgeführt und auch Rentenpunkte angesammelt werden. Beides ist bei Variante A nicht der Fall.
Zur Statussicherung ist in Variante A eine BU-Rente von 3.750€ erforderlich, sodass nach 750€ KV-/PV-Beitrag 3.000€ verbleiben.
Bei Variante B1 ist eine BU-Rente von 1.300€ und bei Variante B2 von 2.150€ erforderlich.
Bei den angenommenen Renten bei Erwerbsminderung (EMI) handelt es sich um Durchschnittswerte. Deine individuelle EMI-Rente (brutto) kannst Du Deiner jährlichen Renteninfo entnehmen.
Darauf aufbauend ist eine persönliche Beratung unabdingbar. Anruf genügt.
Last but not least möchte ich noch auf zwei Personengruppen eingehen, deren Einkommen und damit Versorgungslücken noch nicht vorhersehbar sind: Schüler und Studenten. Für diese sind Absicherungen bis zu maximal 1.500€ (Schüler) sowie 2.000€ (Studenten) möglich. Empfehlenswert ist die höchstmögliche Absicherung, besonders dann, wenn eine handwerkliche Ausbil- dung oder riskante Hobbys begonnen werden sollen. Mit einem frühzeitigen Abschluss wird der günstige Beitrag gesichert und zudem der wahrscheinlich gute Gesundheitszustand konserviert.
Wenn beim Berufsstart das Einkommen feststeht, kann die Rente über Nachversicherungen erhöht oder auch reduziert werden.
Grundsätzlich sollte die BU-Rente im Falle eines Falles gezahlt werden, bis das Renteneintrittsalter erreicht ist. Dieses liegt für die Regelaltersrente bei 67 Jahren. Vorgezogene Renten sind möglich für 63-jährige, die mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben. Versicherte der Versorgungswerke, z.B. Ärzte, können bereits ab 62 Jahren Rente beziehen.
Eine Ausnahme von der Regel ist die Absicherung vorübergehender Kosten, z.B. für die Ausbildung der Kinder oder Finanzierung einer Immobilie. In diesen Fällen reicht es, wenn die BU-Rente die Laufzeit der Kosten abdeckt.
Da die Beiträge bei kürzeren Laufzeiten niedriger sind, versuchen manche Vermittler, Verträge bis zum 55. oder 60. Lebensjahr abzuschließen. Hiervon kann ich nur abraten, es sei denn, die Versorgungslücke kann durch andere Einnahmen ausgeglichen werden.
Über folgende Datei findest Du hierzu mehr Informationen (hier klicken)
Der beste Zeitpunkt ist: jetzt sofort.
Gerade, wenn Du noch topfit bist, denkst Du vielleicht, dass eine BU-Absicherung noch Zeit hat. Ich möchte jetzt keine Schreckensszenarien aufmalen, sondern die Vorteile eines frühen Abschlusses aufzeigen, die da sind:
Grundsätzlich können sowohl Steuern als auch Sozialabgaben anfallen. Dies hängt vom individuellen Status ab, so dass ich nur eine Beispielrechnung aufzeigen kann, um dieses Thema zu verdeutlichen.
Zum Thema Steuern musst Du wissen, dass es einen Grundfreibetrag von 11.604€ für Alleinstehende und 23.208€ für Verheiratete im Jahr 2024 gibt. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an.
In folgendem Beispiel gehe ich davon aus, dass Du ledig bist, ab sofort 30 Jahre lang eine BU-Rente von 2.000€ beziehst, keine weiteren Einnahmen hast und pflichtversichert bist.
A: ohne gesetzliche Ansprüche
Zu versteuern ist der Ertragsanteil von 30% der Rente, also 600€ p.M. bzw. 7.200€ p.a. Da der Grundfreibetrag unterschritten wird, fallen keine Steuern an. Nach Abzug des KV-/PV-Beitrags bleiben netto 1.600€ übrig.
Renten bis zu 3.223€ p.M + KV-/PV bleiben in dieser Konstellation steuerfrei.
Wichtig zu wissen ist, dass keine Beiträge mehr an die GRV abgeführt werden. Du kannst aber z.B. freiwillige Zahlungen leisten, um weiterhin Entgeltpunkte und Versicherungszeiten aufzubauen.
Wenn Du privat krankenversichert bist, kürzt der komplette Beitrag (AG- und AN-Anteil) die BU-Rente.
B: mit Anspruch auf EMI-Rente
Bei einer angenommenen zu versteuernden EMI-Rente von 9.900€ zuzüglich der 7.200€ BU-Rente fallen 1.232€ Einkommensteuer + evtl. Kirchensteuer an. 9.900€ + 24.000€-1.232€ ergeben netto 32.668€ p.a. bzw. 2.722€ p.M. KV-/PV-Beiträge sind bereits über die EMI-Rente abgeführt worden.
Die Zeiten bis zum Bezug des Altersruhegelds werden mit den erworbenen Rentenpunkten weitergeführt, so dass das ARG in etwa der letzten EMI-Rente entspricht.
Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ermittelt der Versicherer, ob die Höhe der BU-Rente in einem vernünftigen Verhältnis zu Deinem Einkommen und Lebensstandard steht.
Eine zu hohe Absicherung könnte als missbräuchlich angesehen werden und zu einer Erhöhung der Beiträge führen. Andererseits führt eine zu niedrige Rente dazu, dass Du bei BU finanziell nicht ausreichend abgesichert bist.
Verwunderlich ist, dass die Versicherer keine einheitliche Festlegung der maximal möglichen BU-Rente ausweisen. Bei einem Einkommen von z.B. 100.000€ gibt es eine Bandbreite von 51.500 bis 72.400€. Für Mitglieder von Versorgungswerken sind maximal 41.300 bis 62.200€ möglich, da hier, bis auf eine Ausnahme, eine Anrechnung der Anwartschaften erfolgt.
Wenn Du keine gesetzlichen Ansprüche auf EMI-Rente hast, reicht die Maximalrente nicht aus, um einen Ersatz für das Arbeitsentgelt zu schaffen. Hierzu eine Beispielrechnung für einen Ledigen mit 30 Jahren BU-Leistungsdauer:
| Bruttoeinkommen p.a. | BU-Rente p.a. | |
| 100.000€ | 72.400€ | |
| 23.657€ | 1.653€ | Steuer (ohne KiSt/Soli) |
| 9.300€ | - | GRV |
| 5.963€ | 11.926€ | GKV |
| 1.674€ | 3.348€ | Pflegeversicherung |
| 1.300 | - | ALU |
| 58.106€ | 55.473€ | Netto |
Sieht auf den ersten Blick doch gut aus. Allerdings werden beim reinen Bezug einer BU-Rente keine Zahlungen an die GRV geleistet. Um die gleiche Höhe an Entgeltpunkten zu erhalten, müsstest Du 9.300€ X 2 = 18.600€ (AG- + AN-Anteil) in die Rentenkasse einzahlen.
Wenn Du privat krankenversichert bist, tritt an die Stelle des o.a. GKV-Beitrags der -wahrscheinlich niedrigere- PKV-Beitrag (auch hier wieder der AG- + AN-Anteil).
Die Beiträge und Bedingungen der BUV haben sich in den letzten 5 Jahren verändert, meist zum Besseren.
Der BU-Check zeigt Dir, ob Dein bestehender Vertrag noch up-to-date ist oder sich ein Wechsel lohnt. Die Prüfung umfasst speziell folgende Punkte:
Besonders empfehlenswert ist der BU-Check für Alle, die den 35. Geburtstag noch vor sich haben.
Nicht geeignet ist er, wenn nach Abschluss des bestehenden Vertrages schwere Krankheiten aufgetreten sind, ein gefährliches Hobby begonnen wurde, in einen risikoreicheren Beruf gewechselt und/oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde.
Erfahrungswerte zeigen, dass sich in 40% aller Fälle ein Wechsel lohnt. Starte den Check einfach, indem Du mir Fotos vom Versicherungsschein und ggf. vom letzten Nachtrag mailst.
Natürlich ist der Check kostenlos und Du gehst auch sonst keinerlei Verpflichtungen ein.
Um die zahlreichen Klauseln und Leistungsmerkmale übersichtlich zu gestalten, habe ich diese in A: Must have und B: Nice to have unterteilt.
Zu A
Zu B
Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer kannst Du in der Regel folgende Leistungen beanspruchen:
Hierzu ein Beispiel für ein Nettogehalt von 3.000€:
Die volle EMI-Rente erhält, wer nur unter 3 Stunden und die teilweise EMI-Rente, wer nur 3-6 Stunden täglich irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann.
Bei privat Versicherten wird das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt.
Mitglieder von Versorgungswerken erhalten anstelle der EMI-Rente eine BU-Rente gemäß deren Statuten.
Neben der finanziellen Absicherung besteht die Möglichkeit, an Umschulungsmaßnahmen teilzunehmen.
Zahle keine Beiträge für eine BU-Rente, die unterhalb der Höhe der Grundsicherung liegt. Da die Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, schmeißt Du Dein Geld zum Fenster raus. Je nach Familienstand betrifft dies Renten von 500€, 1.000€ und manchmal sogar mehr als 1.500€.
Ausnahmen:
Schließ die BUV ab, bevor Du
Eine BUV wird zwar für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen, kann aber durchaus jährlich, manchmal auch monatlich gekündigt werden. Dies macht Sinn, wenn sich Deine Risikofaktoren nicht verändert haben und ein Wechsel des Versicherers zu einer günstigeren Prämie führt. Hierzu einige Beispiele aus den Wegen durch den Preisdschungel:
| Start ab Geburt VR A: | 15,72€ |
| Ab Realschule bei gleichem VR: | 50,83€ (41,26€) |
| Ab Gymnasium bei gleichem VR: | 38,29€ (34,99€) |
| Ab Studium Humanmedizin bei gleichem VR: | 33,39€ (23,31€) |
| Ab Facharzt bei gleichem VR: | 37,18€ (28,67€) |
| Ab Azubi Krankenpfleger bei gleichem VR: | 122,08€ (67,27€) |
| Beiträge der günstigsten Anbieter in ( ) |
Viele VR bieten auch Startertarife an, die in den ersten 3-10 Jahren um bis zu 50% vergünstigte Beiträge aufweisen.
Wie der Vergleich zeigt, sollte der angehende Krankenpfleger möglichst als Schüler eine BUV abschließen, da er hierdurch rd. 40% Beitragsersparnis erzielt. Aber bitte aufpassen: es gibt 2 VR, die nach Schulabschluss den Ausbildungsberuf abfragen und danach die Prämie bemessen. Bei allen anderen gilt: 1 X Schüler, immer Schüler. Dies gilt nicht für mögliche Besserstufungen. Beabsichtigt ein Schüler z.B. Medizin zu studieren, kann er rd. 30% einsparen.
Versuche niemals, eine BUV allein im Internet abzuschließen. Abgesehen davon, dass es hierdurch keine günstigeren Beiträge gibt, hat dies einen gravierenden Nachteil: wenn Du z.B. an einer Allergie leidest, kann es passieren, dass Du eine Ablehnung erhälst. Diesem Problem gehe ich aus dem Weg, indem ich bei mehreren VR eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage stelle. Die VR beurteilen medizinische Sachverhalte recht unterschiedlich. Wo der Eine ablehnt oder Einschränkungen macht, kann der Andere durchaus eine normale Annahme tätigen. Ein weiterer Vorteil der anonymen Risikovoranfrage ist, dass diese nicht zentral gespeichert wird und somit nicht von den VR eingesehen werden kann.
Nimm Dir ausreichend Zeit für die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Beantworte diese wahrheitsgemäß und lass Dir nicht von dritter Seite einreden, dass vorhandene Beschwerden nicht angegeben müssen. Wenn Du nicht sicher bist, wie oft Du im Abfragezeitraum beim Arzt warst, lass Dir eine Kopie der Patientenakte geben.
Hintergrund ist, dass innerhalb der ersten 10 Jahre nach Abschluss der BUV der VR bei Falschangaben die Leistung im BU-Fall verweigern kann.
BU - Berufsunfähigkeit
BUV - Berufsunfähigkeits-Versicherung
EU - Erwerbsunfähigkeit
DU - Dienstunfähigkeit
EMI - Erwerbsminderungsrente
KT - Krankentagegeld
DD - Dread Desease (Schwere Krankheiten-Versicherung)
RLV - Risikolebens-Versicherung
VR - Versicherer
PKV - Private Krankenversicherung
GKV - Gesetzliche Krankenversicherung
GRV - Gesetzliche Rentenversicherung
KV/PV - Kranken-/Pflege-Versicherung
ALU - Arbeitslosen-Versicherung
ALG1 - Arbeitslosengeld1
AKS - Arbeitskraftabsicherung
KiSt/Soli - Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag
AG/AN - Arbeitgeber/Arbeitnehmer
BMI - Body-Mass-Index