direkt zum Seiteninhalt

Vermögenswirksame Leistungen

Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Sparzulage wurden 2024 auf 40.000€ für Ledige und 80.000€ für Verheiratete zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht.

Begünstigt sind Einzahlungen bis zu 400€ jährlich mit 20% Sparzulage bei ETF-Sparplänen.

Eine kostengünstige Anlage ist über www.finvesto.de möglich. Vorsicht vor Anbietern, die Provisionen von 5% der Sparsumme und mehr verlangen.